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Umgangsrecht beim Wechselmodell

Umgangsrecht beim Wechselmodell

Umgangsrecht beim Wechselmodell

Foto: picjumbo.com/ VIKTOR HANACEK

Oftmals ist das Umgangsrecht eines Elternteils so geregelt, dass das Kind, je nach Alter, alle 14 Tage beim anderen Elternteil verbringt, in der Regel von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend. Dies hat der Gesetzgeber zwar so nicht vorgesehen, es gibt insoweit keine Regelung, die Gerichte wenden den Umgangsrhythmus jedoch häufig so an oder er wird zwischen den Parteien so vereinbart.

Wechselmodel

Nunmehr gibt es aber auch die Möglichkeit, dass das Kind einige Tage bei der Mutter verbringt und dann einige Tage beim Vater jeweils im Wechsel, sei es wochenweise oder tageweise. Aus Sicht der Verfasserin ist dieses Modell nur dann eine gute Lösung, wenn unter anderem die Verständigung zwischen den Elternteilen einigermaßen gut funktioniert, und dieses Modell keine große Veränderung in der Betreuung des Kindes mit sich bringt, ansonsten besteht die Gefahr, dass die Kinder unter dieser Art des Umgangs leiden.

Entscheidung des BGH

Allerdings hatte der BGH kürzlich entschieden, dass das Gericht das Wechselmodell auch dann anordnen kann, auch wenn es nicht dem Willen eines Elternteils entspricht, solange des dem Kindeswohl dient.

Die Kirschen aus Nachbars Garten

Die Kirschen aus Nachbars Garten

Die Kirschen aus Nachbars Garten

Foto: picjumbo.com/ VIKTOR HANACEK

Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn wegen überhängender Zweige. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist in § 910 dazu geregelt, dass der Eigentümer des Grundstücks überhängende Zweige abschneiden darf, wenn dem Nachbarn zuvor eine angemessene Frist zur Beseitigung gegeben worden ist, und diese Frist  abgelaufen ist, ohne dass die Zweige beseitigt worden sind. Ein Anspruch auf Beseitigung gilt jedoch nur dann, wenn der Überhang das eigene Grundstück beeinträchtigt.

Verjährung

Zu beachten ist noch, dass der Anspruch des Eigentümers gegen seinen Nachbarn, dass dieser herüberhänge Zweige selbst abschneidet, innerhalb von 3 Jahren verjährt. Hingegen verjährt der Anspruch auf Selbstvornahme durch den beeinträchtigten Nachbarn, unter den zuvor genannten Voraussetzungen nicht.

Früchte vom Nachbarn

Immer wieder stellt sich auch die Frage, ob man die Früchte von herüberragenden Zweigen flücken darf. Praktisch wäre dies ein Diebstahl und man würde sich strafbar machen. Weil es jedoch geringwertige Sachen sind, wird dieser Diebstahl in der Regel nicht verfolgt, Aber verlassen kann man sich darauf nicht. Allerdings ist auf dem Grundstück heruntergefallenes Obst des Nachbarn Eigentum desjenigen auf dessen Grundstück das Obst liegt.

Laub aus Nachbars Garten

Streitpunkt ist auch oftmals die Frage, ob Laub vom Nachbargrundstück geduldet werden muss. Wenn es das ortsübliche Maß nicht überschreitet, muss es geduldet  werden. Nur wenn dieses Maß überschritten wird, und dadurch eine extreme Beeinträchtigung des Grundstücks entsteht, ist der Nachbar in der Pflicht sich um die Entfernung des Laubs zu kümmern.

 

Neue Düsseldorfer Tabelle 2018

Neue Düsseldorfer Tabelle 01.01.2018

Neue Düsseldorfer Tabelle 2018

Foto: pixabay.com

Ab Januar 2018 gibt es wieder eine neue Düsseldorfer Tabelle. Es ergeben sich Erhöhungen zwischen 5 % und 8 % beim Unterhalt. Der Unterhalt für Volljährige hat sich nicht geändert. Neben der Anhebung der Unterhaltsbeträge für Minderjährige, findet auch eine Änderung der Einteilung der Einkommensgruppen statt. Die untere Einkommensgrenze liegt nunmehr statt bis 1.500,00 € bei 1.900,00 €. Die obere Einkommensgrenze endet nunmehr bei 5.500,00 € statt bei 5.100,00 €.

Entsprechend hat sich auch der Mindestunterhalt geändert, dieser ist auch für die Zahlung von Unterhaltsvorschuss von Bedeutung. Die monatlichen Leistungen sind insoweit wie nachfolgend zu berechnen:

  1. Altersstufe 348,00 € abzgl. Kindergeld 194,00 € = 154,00 €
  2. Altersstufe 399,00 € abzgl. Kindergeld 194,00 € = 205,00 €
  3. Altersstufe 467,00 € abzgl. Kindergeld 194,00 € = 273,00 €

Das Kindergeld ist nur dann komplett in Abzug zu bringen, wenn der allein stehende Elternteil Anspruch auf das voll Kindergeld hat.

Hund und Katze bei der Scheidung

Hund und Katze bei der Scheidung

Hund und Katze bei der Scheidung

Foto: picjumbo.com/ VIKTOR HANACEK

Wenn Paare sich trennen, stellt sich immer wieder die Frage, für den Fall, dass Haustiere vorhanden sind, wer darf oder sollte das Haustier behalten. Eine gesetzliche Reglung gibt es darüber nicht.

Tiere als Hausrat

Man könnte allenfalls Haustiere dem Hausrat zuordnen. Einfach ist die Entscheidung dann, wenn das Tier im Alleineigentum einer Partei steht, dann steht auch dieser Partei das Tier zu. Falls dies nicht der Fall ist, wird nach den Grundsätzen der Aufteilung des Hausrates gehandelt. Dies bedeutet, dass nach den Grundsätzen der Billigkeit entschieden wird. In der Regel werden dabei Gründe herangezogen, die vernünftigerweise dafür sprechen, welcher Partner das Tier oder die Tiere erhält. Ein Aspekt wäre die Versorgung des Tiers. Wer hat beispielsweise unter beruflichen Aspekten eher die Möglichkeit sich ausreichend um das Tier zu kümmern. Ein weiterer Aspekt wäre die räumliche Möglichkeit der Unterbringung eines Tiers oder aber auch der Erhalt der gewohnten Umgebung für das Tier.

Umgang mit dem Haustier

Inwieweit dem anderen Partner ein Umgangsrecht beispielsweise mit dem Hund zusteht, ist gesetzlich ebenfalls nicht geregelt. Jedenfalls sind die gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Kindern nicht übertragbar. Nur sehr vereinzelt gibt es hierzu eine Rechtssprechung. Am einfachsten  wäre es, wenn dem anderen Partner ein Umgangsrecht freiwillig eingeräumt wird, wenn dieser ebenfalls eine sehr enge Beziehung zu dem Tier hatte.

Reform des Stalkingparagraphen und des Gewaltschutzgesetzes

Reform des Stalkingparagraphen und des Gewaltschutzgesetzes

Reform des Stalkingparagraphen und des Gewaltschutzgesetzes

Foto: aboutpixel.de /Phovoir-Mark

Zum  1. März 2017 ist nunmehr die Reform des Gesetzes des Schutzes gegen Nachstellungen in Kraft getreten. Im Wesentlichen besteht die Änderung darin, dass das Delikt von einem Erfolgsdelikt in ein Gefährdungsdelikt umgewandelt worden ist. Das hat folgende Bedeutung:

  • 238 StGB jetzt Gefährdungsdelikt

Vor der Reform setzte eine Strafbarkeit nach § 238 StGB vor allem voraus, dass sich ein gewisser Erfolg einstellte. Dieser Erfolg bestand darin, dass durch die Handlungen des Täters sich die Lebenssituation des Opfers ändern musste. Dies konnte z.B. darin bestanden haben, dass das Opfer weggezogen ist oder aber seine Arbeitsstelle gewechselt hat. Die Strafbarkeit hing als unter anderem von der psychischen Verfassung des Opfers ab. Eine Strafbarkeit war z.B. dann nicht gegeben, wenn das Opfer eine so starke psychische Verfassung besaß, dass es den Nachstellungen des Täters stand hielt oder aber das Opfer sich schon gezwungen sah die eigene Lebenssituation zu ändern, jedoch beispielsweise kein Geld für einen Umzug hatte.

Nunmehr reicht eine bloße objektive Eignung aus, die zu schwerwiegenden Lebensbeeinträchtigungen des Opfers führen können.

Kein Privatklagedelikt mehr

Zudem ist § 238 StGB nicht mehr als Privatklagedelikt in der Strafprozessordnung aufgeführt. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft das Opfer zur Verfolgung der Straftat nicht mehr auf den Privatklageweg verweisen kann, sondern die Staatanwaltschaft weiter selbst ermitteln muss.

Reform des Gewaltschutzgesetzes

In Zusammenhang mit der Reform wurden auch das Gewaltschutzgesetz und das Verfahrensrecht in Familiensache geändert. Hiernach muss ein Gericht insoweit einen zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich gerichtlich bestätigen, falls das Gericht in der Sache einen solchen Beschluss erlassen hätte. Ein Verstoß gegen einen solchen Vergleich führt zur Strafbarkeit.

Schönheitsreparaturen im Mietrecht

Schönheitsreparaturen im Mietrecht

Schönheitsreparaturen im Mietrecht

Bild: aboutpixel.de /heiko119

Wenn der Mieter die Wohnung unrenoviert übernimmt, kann dem Mieter nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen die Pflicht übertragen werden, die Wohnung bei Auszug renoviert zu übergeben. Für den Beweis, dass die Wohnung nicht renoviert übergeben worden ist, ist das Übergabeprotokoll von großer Wichtigkeit. Am Besten ist, wenn noch ein Zeuge hinzugezogen wird. Ob die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben wurde ist im Einzelfall nach dem Gesamteindruck bei der Übergabe zu entscheiden. Eine Renovierung der Wohnung bei Auszug kann vom Vermieter nur dann verlangt werden, wenn er für die Renovierung einen angemessenen Ausgleich erhält.

 

Abgeltungsklausel

Wenn im Mietvertrag bestimmt ist, dass für die Renovierung der einzelnen Räume verschiedene Fristen vorgesehen sind, und bei Nichteinhaltung dieser Fristen eine Abgeltung in Geld verlangt wird, ist dies unwirksam. Diese Klausel stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters da.

Renovierung durch Fachfirma

Die Renovierung muss nicht durch eine Fachfirma erfolgen. Der Mieter muss zunächst die Möglichkeit haben, selbst zu renovieren.

Vorgabe der Farbwahl

Der Vermieter kann während der Mietzeit nicht die Farbwahl vorgeben, wie die Decken und die Wände zu streichen sind. Dies gilt nicht falls der Mieter  zur Endrenovierung verpflichtet ist.

Vorgegebene Renovierungsfristen

Wenn der Mietvertrag starre Fristen enthält, innerhalb derer die Räume zu renovieren sind, ist dies unzulässig, wenn nicht der Vermieter durch Klauseln wie  „im Allgemeinen“ oder „in der Regel alle zwei Jahre“ relativiert. Wenn die Fristen zu kurz bemessen sind, führt dies ebenfalls zur Unwirksamkeit der Klausel.

 

Reform des Sexualstrafrechts

Reform des Sexualstrafrechts

Reform des Sexualstrafrechts

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Sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen

Am 10.11.2016 ist endlich das neue Sexualstrafrecht in Kraft getreten. Die Reform hat nunmehr den Grundsatz „Nein heißt Nein“ als Grundsatz mit in den Gesetzestext, wenn auch nicht wörtlich, mit aufgenommen. So heißt es in § 177 Abs. 1 StGB:

Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder vornehmen lässt….

Mit diesem neuen Gesetz ist ein sexueller Übergriff dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person durchgeführt wird. Es ist nicht mehr erforderlich, dass sich diese Person körperlich zur Wehr setzt. Die Änderung beruht auch auf der Istanbuler Konvention. Diese stuft Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und als geschlechtsspezifische Diskriminierung ein und soll Frauenrechte besser schützen. Nach der Istanbuler Konvention sind alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen.

 

Erhöhung Strafmaß

Der Strafrahmen gegenüber Personen mit Behinderungen ist angehoben worden.

 

2 neue Straftatbestände

Desweiteren sind noch 2 neue Straftatbestände eingeführt worden.

Sexuelle Belästigung

Gemäß § 184i StGB ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung eingeführt worden. Hiernach macht sich strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt.

Dieser neue Straftatbestand ist wohl als Reaktion auf die Vorkommnisse zu Silvester vor dem Kölner Hauptbahnhof zu werten, wo es zu zahlreichen sogenannten „Begrapschungen“ gekommen ist, und in den meisten Fällen eine Strafbarkeit nach den damaligen Gesetzen entfiel.

Straftaten aus der Gruppe

Ein weiterer neuer Straftatbestand ist mit § 184j StGB geschaffen worden. Hiernach macht sich jemand strafbar, wer eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt.

Auch dieser neue Straftatbestand ist wohl auf die Silvesternacht in Köln zurückzuführen.

 

Geltung des neuen Rechts

Diese genannten Straftatbestände gelten für alle Taten, die nach dem 10.11.2016 begangen wurden. Straftaten die davor verübt wurden, werden nach altem Recht beurteilt.

Gewalt gegen Frauen Instanbuler Konvention

Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen Instanbuler Konvention

Bild: aboutpixel.de /heiko119

Istanbuler Konvention

Am 11. Mai 2011 hat der Europarat (Erklärung s.u.) das sog. Istanbuler Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zur Unterschrift ausgelegt. Hierin verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten sämtliche diskriminierende Vorschiften abzuschaffen, die Hilfsangebote für Frauen zu verbessern und die Gewalttaten der Artikel 33 ff. des Übereinkommens ausdrücklich unter Strafe zu stellen. Die Einhaltung wird von einer Expertenkommission überwacht. Inzwischen haben 43 Mitgliedsstaaten des Europarates das Abkommen unterzeichnet. Dazu zählt auch Deutschland als eines von 13  Gründungsmitgliedern.

Deutschland hat die Konvention noch nicht ratifiziert

Damit dieses Übereinkommen in Kraft treten kann, muss es jedoch ratifiziert werden, d.h. es muss eine Erklärung erfolgen, wonach dieses Übereinkommen für den jeweiligen Staat völkerrechtlich auch verbindlich ist. Eine Ratifizierung durch Deutschland hat bisher noch nicht stattgefunden, so dass diese Vereinbarung hier kein geltendes Recht darstellt.

Europäische Union kann Abkommen abschließen

Die Europäische Union ist selbst befugt, Abkommen abzuschließen, so dass sie letztendlich selbst die Istanbuler Konvention unterzeichnen und auch ratifizieren kann, damit diese dann innerhalb der Grenzen der Europäischen Union Geltung haben kann. Im November 2016 wurde durch die Europäische Union die Zustimmung zu dieser Konvention erklärt. Allerdings steht noch die Ratifizierung aus. Eine Mehrheit der Europäischen Union möchte diese Konvention auch ratifizieren. Doch sperren sich bisher noch 14 Mitgliedsstaaten gegen die Ratifizierung. Dazu gehört auch die Bundesrepublik Deutschland

(Dies ist eine am 5. Mai 1949 gegründete europäische Organisation, die zur Zeit 47 Staaten umfasst. Sie ist losgelöst von der Europäischen Union. Seine Aufgabe ist vor allem die Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten zu fördern, im Bereich des wirtschaftlichen aber auch des sozialen Fortschritts. Sein Sitz befindet sich in Straßburg. Eines seiner wichtigsten Abkommen ist die Europäische Menschenrechtskonvention. Über deren Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg)

Unterhaltsvorschuss Neureglung 2017

Unterhaltsvorschuss Neuregelung 2017

Unterhaltsvorschuss Neureglung 2017

Unterhaltsvorschuss Neureglung 2017

Zum 01.07.2017 tritt nunmehr endlich die geplante Reform zum Unterhaltsvorschuss in Kraft. Diese Reform war bereits zum 01.01.2017 geplant, jedoch wegen Fragen der Finanzierung auf die Mitte des Jahres verschoben worden. Leider gibt es keine rückwirkenden Leistungen zum Beginn des Jahres.

Zeitliche Begrenzungen fallen weg

Nach der Reform sollen die bisherigen zeitlichen Begrenzungen wegfallen, so wird der Unterhaltsvorschuss nunmehr nicht mehr nur maximal insgesamt 6 Jahre gezahlt, sondern unbegrenzt bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres. Somit fällt auch die zeitliche Begrenzung bis zum 12. Lebensjahr weg.

Verrechnung mit Sozialleistungen

In der Regel müssen Empfänger von Leistungen nach Hartz IV den Unterhaltsvorschuss mit dieser Leistung verrechnen. Für ältere Kinder (12 bis 18 Jahre) wird dieser Unterhaltsvorschuss jedoch erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 600,00 € gezahlt. Auch darf das Kind im Alter zwischen 12 und 18 Jahren nicht auf Hartz IV Leistungen angewiesen sein.

Höhe des Unterhaltsvorschusses

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem sog. Mindestunterhalt. Von diesem Mindestunterhalt wird dann das komplette Kindergeld in Abzug gebracht.

Hiernach ergeben sich folgende Beträge:

Kinder bis zum 6. Geburtstag 150,00 €
Kinder bis zum 12. Geburtstag 201,00 €
Kinder bis zum 18. Geburtstag 268,00 €

 

Rechte an der Ehewohnung

Rechte an der Ehewohnung

Rechte an der Ehewohnung

Rechte an der Ehewohnung

Wenn es zur Trennung zwischen den Eheleuten kommt, stellt sich immer wieder die Frage, wer kann in der Wohnung wohnen bleiben, und muss einer der Parteien ausziehen.

Beide haben zunächst das Recht auf die  Ehewohnung

Zunächst einmal steht fest, dass beide Parteien ein Recht haben in der gemeinsamen Wohnung wohnen zu bleiben. Nur bei bestimmten Fallkonstellationen ist ein Ehepartner verpflichtet aus der Wohnung auszuziehen.

Wohnungszuweisung nur unter bestimmten Voraussetzungen

Eine Wohnungszuweisung für einen der Ehepartner ist beispielweise dann möglich, wenn gegen diesen Ehepartner seitens des anderen Gewalt ausgeübt wird, dann ist eine Zuweisung der Ehewohnung nach dem Gewaltschutzgesetz zur alleinigen Nutzung zulässig. Eine solche Zuweisung ist auch dann möglich, wenn es für den einen Ehepartner eine besondere Härte bedeuten würde, wenn der andere Partner wohnen bleiben würde. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Alkohol- und Drogenproblematik im Spiel ist. Der „normale“ Streit im Rahmen von Trennungssituationen reicht jedenfalls für eine Wohnungszuweisung nicht aus. Diese Streitigkeiten müssten dann z. B. ein Ausmaß erreichen, welches  im Haushalt wohnende Kinder in hohem Maße beeinträchtigt.

Eine Wohnungszuweisung ist jedoch nur auf Antrag möglich.

Keine Eigenmächtigkeit bei der Wohnungszuweisung

Es gibt immer wieder Situationen, in denen ein Ehepartner durch das Austauschen des  Wohnungstürschlosses Fakten herbeischaffen möchte. Dies ist allerdings nicht zulässig, da nur ein Gericht die Wohnung zuweisen kann. Wenn ohne gerichtliche Entscheidung dem anderen Partner wie auch immer der Zugang zu der Wohnung verwehrt wird, hat dieser dann im Wege der Einstweiligen Anordnung die Möglichkeit sich wieder Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen.