Verbleib des Autos bei Trennung und Scheidung

Verbleib des Autos bei Trennung und Scheidung

Foto: picjumbo.com/ VIKTOR HANACEK

Auto als Hausrat

Bei einer Trennung und Scheidung stellt sich oft die Frage, was mit dem Auto bzw. den Autos geschehen soll. Es kommt dabei darauf an, ob das Auto zum Hausrat gehört. Ein Auto kann dann zum Hausrat gehören, wenn es zur Haushaltsführung bzw. der privaten Lebensführung gehört. Dazu gehört, dass das Fahrzeug beispielsweise für Fahrten zu Einkäufen, Arztbesuchen  oder aber Ausflügen genutzt wird.

Hausratsverfahren

Wenn die Parteien sich nicht einigen können, wer welches Auto erhält, kann man eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Hier wird entschieden, wie bei allen anderen Verfahren über Hausrat. Der Hausrat ist angemessen zu verteilen. Eine Zuweisung des Fahrzeuges an eine bestimmte Person kann unter anderem davon abhängen, wie das Fahrzeug genutzt wurde. Wurde das Fahrzeug beispielsweise viel eingesetzt, um die Kinder zur Schule oder Freizeitaktivitäten zu fahren, sollte derjenige das Fahrzeug behalten können, bei dem die Kinder wohnen.

Auto im Zugewinn

Ein Auto kann aber auch in den Zugewinn fallen. Dies ist der Fall, wenn das Auto nicht zum Hausrat gehört. Ein Kriterium könnte das Alleineigentum einer Person sein als auch die Art der Nutzung. Wird das Fahrzeug z.B. ausschließlich beruflich genutzt spricht vieles für Alleineigentum, mit der Folge, dass das Auto in den Zugewinn fällt.

Zweitwagen

Wenn jeder Ehegatte ein Fahrzeug besitzt, gehört der sog. Zweitwagen zum Hausrat, wenn der finanziell stärkere Ehegatte dem anderen dieses Fahrzeug zur Nutzung zur Verfügung gestellt hat.