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Pflegegeld bei der Berechnung von Unterhalt

Pflegegeld bei der Berechnung von Unterhalt

Pflegegeld bei der Berechnung von Unterhalt

Foto: picjumbo.com/ VIKTOR HANACEK

Pflegegeld in der Regel kein Einkommen

Gemäß § 13 Abs. 6 SGB XI ist bestimmt, dass die Person, die die häusliche Pflege nicht geschäftsmäßig übernommen hat, in der Regel das Pflegegeld behalten darf und nicht als Einkommen auf den Unterhalt angerechnet wird. Pflegt die geschiedene Ehefrau ein gemeinsames, behindertes und pflegbedürftiges Kind, wird das Pflegegeld nicht mehr als Einkommen bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.

Ausnahmen

Dazu gibt es Ausnahmen, beispielsweise wenn es um die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber Kindern geht. Eltern sind verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Dazu gehört auch das Pflegegeld.

Notdürftiger Unterhalt

Wenn es um den Anspruch auf den sog. notdürftigen Unterhalt geht, wird das Pflegegeld ebenfalls als Einkunft berücksichtigt. Ist der Unterhaltsgläubiger durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe leisten, der der Billigkeit entspricht.. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.

Deckung des Bedarfs durch eigen Einkünfte

Gemäß § 13 Abs. 6 S. 2 Nr.2 wird das Pflegegeld jedoch für Unterhaltsansprüche der Pflegeperson berücksichtigt, wenn von dieser erwartet werden kann, ihren Unterhaltsbedarf ganz oder teilweise durch eigene Einkünfte zu decken, und der Pflegebedürftige mit dem Unterhaltspflichtigen nicht in gerader Linie verwandt ist.

 

Coronakrise und häusliche Gewalt

Coronakrise und häusliche Gewalt

Coronakrise und häusliche Gewalt

Foto: picjumbo.com/ VIKTOR HANACEK

Keine erhöhten Fallzahlen

Immer wieder liest man in der Zeitung oder hört es in den Nachrichten, dass man in der Coronakrise befürchtet, dass die Anzahl der häuslichen Gewalttaten steigt. Aus anwaltlicher Sicht kann derzeit nicht bestätigt werden, dass es einen Anstieg von häuslicher Gewalt gibt. Auf Nachfrage bei der örtlichen Polizei kann auch hier nicht von einer Erhöhung von Fällen häuslicher Gewalt gesprochen werden.

Anwaltliche Hilfe suchen

Unabhängig von der Anzahl der Fälle von häuslicher Gewalt ist es jedoch ratsam, sich anwaltliche Hilfe zu holen. So kann unter Umständen bereits ein Gespräch zu einer Entlastung und gleichzeitigen Stärkung der betroffenen Frau führen. Weitere Möglichkeiten wären, dass die Polizei darüber informiert wird, dass in einem bestimmten Haushalt häusliche Gewalt stattfindet, damit bei einem eventuellen Einsatz die Polizei so schneller auf die Situation reagieren kann.

Aufforderung an den Täter

Eine andere Möglichkeit ist die, dass der Täter ein anwaltliches Schreiben erhält, wonach er aufgefordert wird, bestimmte Handlungen zu unterlassen oder sich von der betreffenden Frau fernzuhalten. Dies kann bei bestimmten Tätertypen, wenn auch nicht so häufig, zu einem Umdenken führen.

Gewaltschutzanordnung

Man kann, am auch besten durch einen Rechtsanwalt bzw. Rechtanwältin, eine sogenannte Gewaltschutzanordnung in einem Eilverfahren beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dieser Antrag beinhaltet ein sogenanntes Kontakt- und Näherungsverbot, oder man beantragt eine Wohnungszuweisung.

Dies sind alles Beispiele für Handlungsmöglichkeiten. Ob eine oder mehrere dieser Möglichkeiten in Frage kommen, ist in einem Gespräch zu erarbeiten und immer am individuellen Fall, vor allem dem Interesse der betroffenen Frau, auszurichten.

 

Verbleib des Autos bei Trennung und Scheidung

Verbleib des Autos bei Trennung und Scheidung

Verbleib des Autos bei Trennung und Scheidung

Foto: picjumbo.com/ VIKTOR HANACEK

Auto als Hausrat

Bei einer Trennung und Scheidung stellt sich oft die Frage, was mit dem Auto bzw. den Autos geschehen soll. Es kommt dabei darauf an, ob das Auto zum Hausrat gehört. Ein Auto kann dann zum Hausrat gehören, wenn es zur Haushaltsführung bzw. der privaten Lebensführung gehört. Dazu gehört, dass das Fahrzeug beispielsweise für Fahrten zu Einkäufen, Arztbesuchen  oder aber Ausflügen genutzt wird.

Hausratsverfahren

Wenn die Parteien sich nicht einigen können, wer welches Auto erhält, kann man eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Hier wird entschieden, wie bei allen anderen Verfahren über Hausrat. Der Hausrat ist angemessen zu verteilen. Eine Zuweisung des Fahrzeuges an eine bestimmte Person kann unter anderem davon abhängen, wie das Fahrzeug genutzt wurde. Wurde das Fahrzeug beispielsweise viel eingesetzt, um die Kinder zur Schule oder Freizeitaktivitäten zu fahren, sollte derjenige das Fahrzeug behalten können, bei dem die Kinder wohnen.

Auto im Zugewinn

Ein Auto kann aber auch in den Zugewinn fallen. Dies ist der Fall, wenn das Auto nicht zum Hausrat gehört. Ein Kriterium könnte das Alleineigentum einer Person sein als auch die Art der Nutzung. Wird das Fahrzeug z.B. ausschließlich beruflich genutzt spricht vieles für Alleineigentum, mit der Folge, dass das Auto in den Zugewinn fällt.

Zweitwagen

Wenn jeder Ehegatte ein Fahrzeug besitzt, gehört der sog. Zweitwagen zum Hausrat, wenn der finanziell stärkere Ehegatte dem anderen dieses Fahrzeug zur Nutzung zur Verfügung gestellt hat.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung

Foto: picjumbo.com/ VIKTOR HANACEK

Die Psychosoziale Prozessbegleitung gibt es noch nicht sehr lang. Sie ist eine besondere Form der Zeugenbegleitung vor allem für besonders schutzwürdige Verletzte von Straftaten. Psychosoziale Prozessbetreuerinnen sollen Opfer von schweren Straftaten bereits im Ermittlungsverfahren begleiten. Sie dürfen an allen Vernehmungen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht teilnehmen. Sie informieren u.a. über den formalen Ablauf des Verfahrens und die mögliche Dauer des Verfahrens, über die Rechte und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen, über Unterstützungsmöglichkeiten für Beratung und Therapie. Sie unterstützen bei Formalitäten im Zusammenhang mit dem Verfahren, dem Abbau von Ängsten und Befürchtungen, bei der Vermittlung ins weitere Hilfesystem und auch bei Fragen und Anliegen nach Beendigung des Verfahrens.

Die Psychosozialen Prozessbegleiterinnen dürfen keine rechtliche Beratung leisten, dazu müsste sich die betroffene Person an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden. Wer Opfer einer schweren Straftat geworden ist, kann in vielen Fällen eine kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung beigeordnet bekommen. Dies gilt auch oft für die Beiordnung von Rechtsanwältinnen.

Der Antrag auf eine Beiordnung kann bereits ab dem Zeitpunkt der Anzeige einer Straftat gestellt werden. Wenn die Voraussetzungen für die Beiordnung vorliegen, werden die Kosten für die psychosoziale Prozessbegleitung vom Staat gezahlt.

Über die Beiordnung entscheidet das zuständige Gericht.

Die psychosozialen Prozessbeleiterinnen müssen in ihrem Beruf bestimmte Mindestanforderungen genügen.

Internationaler Tag für die Beseitigung gegen Gewalt gegen Frauen

Internationaler Tag für die Beseitigung gegen Gewalt gegen Frauen

Internationaler Tag für die Beseitigung gegen Gewalt gegen Frauen

Foto: picjumbo.com/ VIKTOR HANACEK

Gedenktag gegen Gewalt an Frauen

Der 25. November ist der internationale Gedenktag für ein Nein zur Gewalt gegen Frauen. Dieser Gedenktag geht zurück auf die Ermordung der Schwestern Mirabal. Sie wurden am 25. November 1960 nach langer Folter in der Dominikanischen Republik vom militärischen Geheimdienst getötet. Die Schwestern hatten im Untergrund  gegen den tyrannischen Diktator Trujillo gekämpft. 1981 wird der 25. November als internationaler Gedenktag in Bogota eingeführt und 1999 von den Vereinten Nationen als Gedenktag anerkannt.

147 Todesfälle

Nach der polizeilichen Kriminalstatistik sind im Jahr 2017 147 Frauen durch die Gewalt des Partners ums Leben gekommen. Oft findet die Gewalt in den eigenen vier Wänden statt. Die Gesamtzahl der Frauen, die Opfer von Gewalt durch den Partner  oder Ex Partner waren, beträgt für 2017 rund 139.000.

70,5 % der Taten sind Körperverletzungen, 25,3 % Nötigung, Bedrohung oder Stalking, 2,4 % Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, 1,4 % Freiheitsberaubung und 0,3 % Mord und Totschlag.

Großes Dunkelfeld

Es wird davon ausgegangen, dass das Dunkelfeld der Taten, also die Taten die nicht angezeigt werden, oder von den Frauen verschwiegen werden, sehr hoch ist. Viele Frauen sind durch die Gewalt oft so eingeschüchtert, dass sie nicht den Mut haben, über ihre Erfahrungen zu sprechen oder den Täter sogar anzuzeigen. Selbst anonym trauen sich die Frauen oft nicht um Hilfe zu bitten.

Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt

Die Familienministerin Giffey möchte durchsetzen, dass es nunmehr einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt gibt. Das hätte zur Folge, der Bund mehr Geld für Hilfsangebote ausgeben muss. Aktuell gibt es seit 2013 das Hilfstelefon-Projekt mit dem Namen „Gewalt gegen Frauen“. Dort steht immer jemand rund um die Uhr unter der Telefonnummer 08000/116016 zur Verfügung. Die Gespräche bleiben anonym und vertraulich.

Friedensnobelpreis an Nadia Murad

Friedensnobelpreis an Nadia Murad

Friedensnobelpreis an Nadia Murad

Foto: picjumbo.com/ VIKTOR HANACEK

Kämpferin gegen Sexsklaverei

Neben dem Arzt Denis Mukwege hat die Irakerin Nadia Murad den Friedensnobelpreis 2018 erhalten. Sie erhielt ihn für ihre Engagement als Menschenrechtsaktivistin, weil sie sich mit der jesidischen Organisation Yazda für ihre Landsleute einsetzt und von den schrecklichen Taten des IS berichtet, insbesondere von den massenhaften Vergewaltigungen auch als Kriegswaffe. Durch ihre Berichte will sie den Terroristen ein Stückchen ihrer Macht entreißen und darstellen, wie grausam dieser Krieg wirklich ist. An ihrer Seite wird sie durch die Menschenrechtsanwältin Amal Clooney unterstützt

Dieser Preis ist nicht nur ein Signal, um auf sexuelle Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen. Er ist ein Signal um überhaupt auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen, ganz gleich, ob diese Gewalt im Rahmen eines Krieges als Kriegswaffe eingesetzt wird, unter den Augen der Öffentlichkeit, oder aber ob es um die oft verborgene Gewalt gegen Frauen in ihrer häuslichen Umgebung geht.

Es ist daher die Verleihung des Friedensnobelpreises an Nadia Murad zu begrüßen verbunden mit der Hoffnung, dass durch dieses weltweite Signal dazu beigetragen wird, dass die Gewalt gegen Frauen geächtet wird und es anderen Mensch Mut macht dagegen zu kämpfen.

Sonder- und Mehrbedarf beim Kindesunterhalt

Sonder- und Mehrbedarf beim Kindesunterhalt

Sonder- und Mehrbedarf beim Kindesunterhalt

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Mehrbedarf

Mehrbedarf beim Kindesunterhalt ist ein Bedarf, der über längere Zeit anfällt und der in der Regel in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten ist. Dieser Mehrbedarf ist dann geschuldet, wenn es einen sachlichen Grund für den zusätzlichen Bedarf gibt oder aber beide Elternteile sich mit den Mehrkosten einverstanden erklärt haben.

Beispiele für Mehrbedarf

Ein Mehrbedarf ist z.B. Schulgeld für eine Privatschule, Nachhilfeunterricht, krankheitsbedingte Mehrkosten und Kosten für eine Behinderung. Mehrbedarf können aber auch die Kosten für eine private Krankenversichrung sein, wenn das Kind auch vor der Trennung der Eltern privat versichert war. Kindergartenkosten sind ebenfalls Mehrbedarf. Die Kosten für einen Hort oder einer Tagesstätte werden auch häufig als Mehrbedarf gesehen.

Haftung

Für den Mehrbedarf haften bei Eltern anteilig nach ihrer Leistungsfähigkeit.

Sonderbedarf

Im Gegensatz zum Mehrbedarf ist der Sonderbedarf ein unregelmäßig außergewöhnlich hoher Bedarf. Es muss ein Bedarf sein, der nicht aller Wahrscheinlichkeit nach voraussehbar ist.

Beispiele für Sonderbedarf

Kieferorthopädische Behandlung, unvorhergesehene Krankheitskosten Erstausstattung für einen Säugling. Die Kosten für eine Klassenfahrt oder Nachhilfestunden werden in der Regel als Mehrbedarf angesehen, da diese Kosten üblicherweise regelmäßig anfallen.  Sonderbedarf liegt hier nur dann vor, wenn dieser kurzfristig und spontan entsteht. Kosten für die Konfirmation und die Kommunion sind ebenfalls kein Sonderbedarf. Die Kosten für Schulbücher und auch Fahrtkosten gehören ebenfalls nicht zum Sonderbedarf. Etwas anderes gilt für eine Brille.

Istanbuler Konvention seit dem 1. Februar 2018 in Kraft getreten

Istanbuler Konvention seit dem 1. Februar 2018 in Kraft getreten

Istanbuler Konvention seit dem 1. Februar 2018 in Kraft getreten

Foto: picjumbo.com/ VIKTOR HANACEK

Am 1. Februar 2018 ist nun auch endlich die Istanbuler Konvention in Deutschland in Kraft getreten. Sie ist eine Übereinkunft von Staaten des Europarates, die am 11. Mai 2011 in Istanbul beschlossen worden ist. Der Inhalt dieser Konvention beschäftigt sich mit Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Schutz und Rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Bindung von Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichte an die Konvention

Folge des Inkrafttretens ist, dass der Gesetzgeber, die Verwaltung als auch die Gerichte in rechtlicher Hinsicht an diese Konvention gebunden sind. Dies bedeutet zum Beispiel für den Gesetzgeber, dass er bei der Verabschiedung von Gesetzen die Ideen der Istanbuler Konvention mit berücksichtigen muss. Dies ist bereits durch das Inkrafttreten mehrerer Gesetze, auch vor dem 11. Mai 2011,  geschehen. Mit dem Gewaltschutzgesetz, der Reform des Sexualstrafrecht – ein Nein ist ein Nein -, dem Stalkingparagraphen, der Änderung des Polizeigesetzes als auch dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz hat sich die Gesetzeslage in Hinblick auf geschlechtsspezifische Gewalt bereits verändert.

Gewalt gegen Mütter – Sorge- und Umgangsverfahren

Die Gerichte haben insbesondere bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe die Grundsätze der Istanbuler Konvention zu beachten. Dies gilt vor allem in Sorge- und Umgangsverfahren, in denen Gewalt gegen die Mütter stattfinde. Im Sinne der Art 31 der Konvention muss die Gewalt gegen die Mutter beim Begriff des Kindeswohls berücksichtigt werden.

Weiterer Handlungsbedarf

Weiterer Handlungsbedarf wird vor allem in den Ausbau der Beratungs- und Schutzangebote für alle Frauen gesehen. Insbesondere jedoch für Flüchtlingsfrauen, für Frauen mit Behinderung, für wohnungslose und obdachlose Frauen als auch für Kinder besteht Handlungsbedarf.

Reform des sozialen Entschädigungsrechts

Ein weiteres Thema ist die Reform des sozialen Entschädigungsrechts. In der 18 Legislaturperiode gibt es hierzu einen ersten Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIII-E), der psychische Gewalt als entschädigungsfähig anerkennen möchte, (§ 13 Nr. 2 SGB XIII-E) Ein Referentenentwurf hierzu liegt noch nicht vor.

 

Mängel in der Wohnung

Mängel in der Wohnung

Mängel in der Wohnung

Foto: picjumbo.com/ VIKTOR HANACEK

Wenn die Wohnung einen Mangel hat, ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Dies ist aber nur der Fall, falls die Wohnung wegen des Mangels nicht mehr den vertragsgemäßen Zustand hat oder aber der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist. Für die Zeit des Mangels kann dann die Miete gemindert werden.

Miete nur bei erheblichem Mangel mindern

Der Mieter sollte darauf achten, dass er die Miete nur wegen eines erheblichen Mangels mindert, ansonsten könnte es möglich sein, dass bei einer nicht gerechtfertigten Mietminderung der Vermieter berechtigt ist zu kündigen. Auch darf der Mieter den Mangel nicht selbst verursacht haben. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, ob der Mangel durch einen Dritten verursacht worden ist. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es nicht an. Zur Berechnung der Mietminderung wird die Bruttomiete herangezogen. Das ist die Kaltmiete zuzüglich der Nebenkosten.

Zahlung der Miete unter Vorbehalt

Wenn der Mieter kein Risiko bei der Mietminderung eingehen will, kann er die Miete auch unter Vorbehalt zahlen. Falls beispielsweise in einem Prozess noch geklärt werden muss, ob der Mieter den Mangel zu vertreten hat, kann im Falle eines positiven Urteils für den Mieter, dieser die unter Vorbehalt gezahlten Mieten zurückverlangen oder aber mit der künftigen Miete verrechnen.

Mieter muss Mangel beweisen

Der Mieter muss den Mangel im Zweifel beweisen. Dies ist besonders schwer bei Störungen durch Lärm. Ein Lärmprotoll reicht oft nicht aus, weil es an einer konkreten Messung fehlt, und eine 24 Stundenmessung bei immer wieder auftretendem Lärm zu unterschiedlichen Zeiten, wird man kaum einen Gutachter durchführen. Ein großer Streitpunkt ist auch immer wieder Schimmel in der Wohnung. Nicht immer ist feststellbar, ob der Schimmel z.B. baubedingt vorhanden ist, oder ob es auf das Lüftungsverhalten des Mieters zurückzuführen ist.

Anzeige des Mangels

Eine Minderung ist nur dann möglich, wenn der Mieter dem Vermieter den Mangel anzeigt. Es ist ohnehin sinnvoll einen Mangel anzuzeigen, weil der Mieter für einen nicht angezeigten Mangel aus dem sich noch weitere  Schäden ergeben, haftet. Der Mieter muss dem Vermieter eine angemessene Frist zu Beseitigung des Mangels setzen, welche Frist angemessen ist, hängt vom Mangel ab.

Höhe der Minderung

Die Höhe der Mietminderung ist nicht immer einfach festzustellen. Die Gerichte sind dort an keine Tabellen gebunden, sie dienen allenfalls als Orientierung. Ist beispielsweise ein Zimmer in der Wohnung wegen starkem Schimmelbefall nicht mehr nutzbar und besteht auch ein Minderungsrecht, kann die Miete um den Anteil der Quadratmeter dieses Zimmers prozentual gekürzt werden.

 

Vermieter reagiert nicht auf Mietminderung

Vermieter reagiert nicht auf Mietminderung

Vermieter reagiert nicht auf Mietminderung

Foto: picjumbo.com/ VIKTOR HANACEK

Vermieter rührt sich nicht

Falls der Vermieter einen vom Mieter angezeigten Mangel nicht oder nicht komplett beseitigt, steht dem Mieter neben dem Minderungsrecht noch die Möglichkeit offen, einen weiteren Teil der Miete einbehalten, um noch mehr Druck auf den Vermieter auszuüben. Diesen Teil der Miete muss der Mieter dem Vermieter jedoch zurückbezahlen, sobald der Mangel behoben ist. Dies gilt nicht für die eingehaltene Miete wegen Mietminderung.

Handwerker selbst beauftragen

Falls dies alles nichts nutzt, kann der Mieter selbst Handwerker beauftragen, um den Mangel zu beseitigten. Wenn dem Mieter dafür die nötigen finanziellen Mittel fehlen, kann er vom Vermieter sogar einen Vorschuss für die Handwerkerarbeiten verlangen. Der Mieter sollte jedoch bei der Auswahl der Handwerker und deren Kosten Vorsicht walten lassen. Möglicherweise beruft sich der Vermieter darauf, dass er die Arbeiten hätte günstiger ausführen lassen können