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Neue Düsseldorfer Tabelle 2018

Neue Düsseldorfer Tabelle 2017

Neue Düsseldorfer Tabelle 2017

Foto: pixabay.com

Ab dem Jahr 2017 steigen die Beträge, die Väter oder Mütter, den Kindern mehr an Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle zahlen müssen.

Kindesunterhalt erhöht sich ab 2017

In der untersten Einkommensstufe erhöht sich der Kindesunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 7,00 € monatlich. Für Kinder bis zum 11. Lebensjahr erhöht sich der Unterhalt um 9,00 €,  für Kinder bis zum 17. Lebensjahr gibt es 10,00 € mehr Unterhalt im Monat und für Kinder ab 18 Jahren ergibt sich eine Erhöhung von 11,00 €.

Kindergeld wird sich wohl auch für 2017 erhöhen

Für nächstes Jahr soll auch das Kindergeld angehoben werden. Dieses wird dann zur Hälfte von den Beträgen, die die Düsseldorfer Tabelle anführt, abgezogen. Daher sind aus der Düsseldorfer Tabelle derzeit die eigentlichen Zahlbeträge noch nicht ersichtlich.

Derzeit beträgt das Kindergeld im Monat 190,00 €. Nimmt man beispielsweise aus der neuen Tabelle den untersten Tabellenbetrag für Kinder bis zu 5 Jahren, ist hier ein Betrag in Höhe von 342,00 € ausgewiesen, hiervon ist dann das hälftige Kindergeld in Abzug zu bringen, d.h. also 95,00 €. Es ist daher ein Betrag in Höhe von 247,00 € zu zahlen. Dieser Zahlbetrag könnte sich bei einer Erhöhung des Kindergeldes im nächsten Jahr verringern, allerdings steht dem Elternteil, bei dem das Kind lebt auch das gesamte Kindergeld zu, da der Anteil des Kindergeldes des Unterhaltspflichtigen ja schon beim Zahlbetrag zur Hälfte berücksichtigt worden ist.

Selbstbehalte erhöhen sich nicht

Die Selbstbehalte für die Unterhaltpflichtigen bleiben gleich, da sie erst 2015 angehoben worden waren.

Der Selbstbehalt für Kinder bis 21 Jahre, die im Haushalt eines Elternteils wohnen und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden und der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist, beträgt 1.080,00 €.

Der Selbstbehalt für Kinder in der oben genannten Situation, dessen Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig ist, beträgt der Selbstbehalt 880,00 €.

Bei allen anderen Volljährigen beträgt der Selbstbehalt 1.300,00 €.

Der Selbstbehalt gegenüber dem Ehegatten oder der Mutter bzw. des Vaters eines nichtehelichen Kindes beträgt 1.200,00 €.

Gegenüber den eigenen Eltern beträgt der Selbstbehalt 1.800,00 €. Hinzu kommt ein erhöhter Satz, falls der Pflichtige verheiratet ist. dieser beträgt dann insgesamt 3.240,00 €.

Neue Düsseldorfer Tabelle 2017

Reduzierung des Selbstbehalts bei Zusammenleben

Reduzierung des Selbstbehalts bei Zusammenleben

Reduzierung des Selbstbehalts bei Zusammenleben

Foto: pixabay.com

Synergieeffekt bei Zusammenleben

Bei der Berechnung von Unterhalt spielt auch der sogenannte Selbstbehalt eine Rolle. Dies ist der Betrag, den der Unterhaltsschuldner auf jeden Fall behalten darf. Bei der Berechnung von Kindesunterhalt beträgt der monatliche Selbstbehalt bei Erwerbstätigen 1.080,00 €. Wenn nun der Unterhaltsschuldner mit einem anderen Partner zusammenwohnt, führt dies in der Regel dazu, dass sich die Kosten für den Haushalt und die Wohnung für den einzelnen reduzieren. So sind in der Regel die Kosten für die Lebenshaltung geringer und auch die Kosten für die Wohnung beispielsweise auch bei Nebenkosten sind geringer. So benötigt man nicht mehr Heizkosten, wenn statt einer Person, sich mehrere Personen in der Wohnung aufhalten.

Voraussetzung dafür, dass der Selbstbehalt reduziert wird, ist ebenfalls, dass sich der andere an den Kosten für die Wohnung bzw. der Haushaltsführung beteiligen könnte. Hierfür reichen auch Sozialleistungen aus.

Abschläge von 5 % bis 12,5 %

In der Regel nimmt die Rechtssprechung für eine Person eine Absenkung in Höhe von 10 % vor. Bei Sozialleistungen ist der Prozentsatz bisweilen auch auf 5 % beschränkt.

In einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2013, AZ XII ZR 158/10 ging dieser sogar von einer Reduzierung in Höhe von 12,5 % pro Person aus.

Rechtliche Bewertung des Phänomens Horrorclown

Rechtliche Bewertung des Phänomens Horrorclown

Rechtliche Bewertung des Phänomens Horrorclown

Foto: pixabay.com

Strafbarkeit durch Auftreten in der Öffentlichkeit?

Der sogenannte Horrorclown macht sich durch die bloße Anwesenheit in der Öffentlichkeit nicht strafbar. Wenn dieser jetzt jedoch bewusst Passanten erschreckt, indem er beispielsweise urplötzlich vor jemandem auftaucht, um diesen massiv zu erschrecken und er dabei billigend in Kauf nimmt, dass die andere Person dabei in ihrer körperlichen Integrität verletzt wird, kann durchaus eine fahrlässige, wenn nicht sogar eine vorsätzliche Körperverletzung gegeben sein, die beide strafbar sind. Dies müsste dem Täter jedoch nachweisbar sein und es müsste auch nachweislich zu einer Verletzung des anderen gekommen sein, z.B. zu einem Herzanfall oder aber einer massiver Traumatisierung, die sich u.U. auch körperlich auswirkt.

Neben der Körperverletzung könnte auch der Tatbestand der Bedrohung oder Nötigung vorliegen. Dann müsste der Horrorclown jedoch mit der Begehung eines Verbrechens gedroht haben, oder den anderen zu einem Verhalten durch seine eigene Verhaltensweise genötigt haben. Die bloße Maskierung reicht nicht aus. Es muss auch immer das Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, ob mit oder ohne Maske. Dies gilt selbstverständlich auch für noch schwerwiegendere Delikte. Möglichweise fällt die Bestrafung mit Maske höher aus, weil diese Art der Vorgehensweise, als eigentlich lustiger Clown zu einer Horrorfigur zu werden besonders perfide ist.

Darf ich mich gegen eine Horrorclown wehren?

Wenn er eine Straftat begeht, bzw. die Begehung unmittelbar bevorsteht, d.h. wie der Jurist sagt, dass ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff gegeben ist oder droht, darf man mit geeigneten Mitteln den Angriff abwehren.

Was ist wenn man sich wehrt, aber eigentlich kein tatsächlicher Angriff vorliegt?

Möglicherweise besteht die Situation, dass man einem solchen Horrorclown begegnet, dieser jedoch nicht vorhat eine Straftat zu begehen. Der Passant der beispielsweise sich so erschreckt, dass er denkt, der Horrorclown werde ihn gleich angreifen, reagiert dann z.B. mit einer Körperverletzung gegenüber dem Horrorclown und verletzt diesen. Juristisch gesehen hätten Sie dann eine Körperverletzung begangen, wenn Sie jedoch aufgrund des Verhaltens des Horrorclowns, wenn auch irrig von einem Angriff ausgingen, und sich dann wehren, handelt es sich um eine Putativnotwehr. Das heißt, Sie meinen, dass Sie sich verteidigen müssten, eigentlich war es objektiv aber nicht erforderlich. Bei einer solchen Verteidigung machen Sie sich dann nicht strafbar, soweit sie angemessen ist zur Abwehr des vermeintlichen Angriffs und Sie nach den Umständen von einem bevorstehenden Angriff ausgehen konnten. Schließlich musste der Horrorclown in der Öffentlichkeit auch damit rechnen, dass man ihn in diesem Aufzug für einen Angreifer hält.

Die Patientenverfügung nach der Rechtssprechung des BGH

Die Patientenverfügung nach der Rechtssprechung des BGH

Die Patientenverfügung nach der Rechtssprechung des BGH

Foto: pixabay.com

Wirksamkeit von Patientenverfügungen

In dem Beschluss des BGH vom 06.07.2016 nimmt dieser Stellung zu der Wirksamkeit von Patientenverfügungen. Hintergrund sind die kritische Betrachtung von allzu wagen Formulierungen in der Patientenverfügung. So reicht nach Ansicht des BGH eine Formulierung, wonach keine lebenserhaltenden Maßnahmen gewünscht werden als zu unkonkret nicht aus. Vielmehr muss derjenige, der eine solche Verfügung trifft ganz konkret darlegen, welche Maßnahmen er wünscht  bzw., welche Maßnahme er nicht wünscht.

Benennung von ärztlichen Maßnahmen

So sind beispielsweise die Benennung von bestimmten ärztlichen Maßnahmen erforderlich. Der Verfügende kann beispielsweise bestimmen, ob er an die Dialyse angeschlossen werden möchte, ob er eine Blutübertragung wünscht, oder ob er eine künstliche Ernährung wünscht. Er kann bestimmen, was konkret passieren soll, wenn sein Hirn geschädigt ist, oder was im Falle einer Demenz zu tun ist. Nur so kann der behandelnde Arzt so konkret wie möglich wissen, was der Patient wünscht und was nicht.

Unterschrift vom Arzt

Die Patientenverfügung sollte auch von einem Arzt mit unterschrieben sein, damit dieser dann die rein fachliche Beurteilung aus der Sicht des Arztes bei der Verfassung der Verfügung wieder gibt und die Geeignetheit der anvisierten Maßnahmen mit seiner Unterschrift dann bestätigt.

Unterschriften wiederholen

Zudem sollte die Patientenverfügung in gewissen zeitlichen Abständen immer wieder neu vom Verfügenden unterschrieben werden, damit abgeglichen werden kann, ob die Situation zur Zeit der Verfassung der Verfügung auch heute noch aktuell ist und der handelnde Arzt sicher gehen kann, dass der Patient in seiner Verfügung sich an die aktuelle Situation angepasst hat.

Jedenfalls sollte jede Verfügung individuell auf den Verfügenden ausgerichtet sein.

Formular für Patientenverfügung

Befristung von Unterhaltsansprüchen

Befristung von Unterhaltsansprüchen

Befristung von Unterhaltsansprüchen

Foto: pixabay.com

Keine Befristung alte Rechtslage

Nach der bisherigen Rechtslage vor einigen Jahren, schied eine Befristung von nachehelichem Unterhalt in der Regel aus. Nur in besonderen Fällen, beispielsweise bei einer Kurzehe gab es eine Befristung des Unterhalts.

Kinder in der Ehe

Wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen waren, schied bei einer Kurzehe eine Befristung jedoch meistens aus, da zu der Ehezeit die Zeit der Kindererziehung bis zum 15. Lebensjahr hinzugerechnet wurde. Dadurch kam es rechnerisch immer zu einer Ehe langer Dauer, mit der Folge, dass nahezu unbegrenzt auch nachehelicher Unterhalt gezahlt werden musste, soweit die finanziellen Voraussetzungen vorlagen.

Ehebedingter Nachteil

Nunmehr ist es so, dass das Kriterium des ehebedingten Nachteils das Entscheidende ist. Wenn die Ehegatten beispielsweise unterschiedliche Einkommenshöhen haben, so ist dies kein ehebedingter Nachteil, weil derjenige, der weitaus weniger verdient, auch ohne die Ehe dieses Einkommen erzielt hätte, mit der Folge, dass er beispielsweise nach den Zeiten der Kindererziehung wieder in diesem Beruf arbeiten kann.

Berufliche Nachteile durch Kindererziehung

Wenn jedoch ein Ehepartner beispielsweise durch die Kindererziehung zeitweise den Beruf nicht mehr ausüben konnte, und es entstehen dadurch beruflich Nachteile, kann derjenige dann nach einer Scheidung, wenn die anderen Voraussetzungen auch vorliegen, Aufstockungsunterhalt verlangen.

Keine Kindererziehungszeiten

Nunmehr werden die Kindererziehungszeiten der Ehedauer nicht mehr hinzugerechnet, dadurch kommt es nicht mehr so häufig zu einer Ehe mit langer Dauer, mit der Folge, dass es häufiger zu einer Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruches kommt.

Länge der Befristung

Bei der Länge der Befristung kommt es wie immer auf die Länge der Dauer der Ehe an und auf die Beurteilung des Einzelfalles. So wurde bereits höchstrichterlich entschieden, dass nachehelicher Unterhalt für die Dauer von 1/3 der Ehedauer zu zahlen ist,  bei einer langen Ehedauer. Aber auch Entscheidungen, wonach nur20 % der Ehedauer anzusetzen sind, gab es auch.

Ruhenlassen des Scheidungsantrages

Ruhenlassen des Scheidungsantrages

Ruhenlassen des Scheidungsantrages

Bild: aboutpixel.de /phovoir-mark

Antrag Scheidungsverfahren ruhen lassen

Es kann vorkommen, dass Ehegatten die eine Scheidung eingereicht haben Zweifel daran bekommen, ob Sie die Scheidung tatsächlich weiter verfolgen wollen. Wenn Sie den Scheidungsantrag nicht zurücknehmen wollen, können Sie das Scheidungsverfahren ruhen lassen. Dies geschieht auf Antrag der Beteiligten. Der Antrag, welcher bei Gericht gestellt werden muss, führt dann und zum Aussetzen des Verfahrens.

Wiederaufname des Verfahrens

Wenn sich herausstellt, dass eine Versöhnung nicht stattfindet, kann man abermals einen Antrag stellen, dass das Verfahren wieder aufgenommen wird. Alle bisherigen Schriftsätze und jedes Vorbringen bleibt erhalten, es ist kein neuer Scheidungsantrag zu stellen.

Aussetzung des Verfahrens nur begrenzt möglich

Eine Aussetzung des Scheidungsverfahrens ist jedoch auch an bestimmte Fristen und Regeln gebunden. So darf die Aussetzung nur einmal wiederholt werden und sie darf die Dauer von einem Jahr, bei einer dreijährigen Trennung die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Daher muss sich der Ehegatte darüber im Klaren sein, ob er sich nach einem halben Jahr oder aber einem Jahr scheiden lassen möchte. Das Gericht kann den Ehegatten eine Eheberatung empfehlen.

Zurücknahme des Scheidungsantrages

Wenn Sie den Scheidungsantrag zurückgenommen haben, müssen Sie im Falle, dass Sie das Scheidungsverfahren wieder betreiben wollen, einen neuen Scheidungsantrag stellen. Das bisherige Vorbringen findet keine Berücksichtigung und es fallen erneut Kosten an.

 

 

Änderung des Familiennames

Änderung des Familiennamens

Änderung des Familiennames

Foto: aboutpixel.de /Sashpictures

Geburtsname bleibt i.d.R. bestehen

Der Geburtsname bleibt normalerweise bestehen, es sei denn er ändert sich durch eine Heirat. Ausnahmen gibt es dazu jedoch beispielsweise bei einer Adoption, oder bei der sogenannten Einbennenung, wenn das Kind in einen gemeinsamen Haushalt aufgenommen wird, und den neuen gemeinsamen Familiennamen tragen soll.

Geburtsnamen beim Standesamt beantragen

Wenn sich nunmehr Ehegatten trennen und auch scheiden lassen, besteht häufig der Wunsch, den Geburtsnamen wieder anzunehmen. Dies geschieht nicht automatisch, sondern muss beim Standesamt beantragt werden. In der Regel dürfte es kein Problem sein, den alten Geburtsnamen wieder zu erhalten. Dies gilt auch für andere Familiennamen oder Ehenamen, die jemand schon einmal getragen hat. Voraussetzung hierfür ist ein rechtskräftiger Scheidungsbeschluss, d.h. gegen diesen Beschluss dürfen keine Rechtsmittel mehr zulässig sein.

Ohne Scheidung kein Zurück zum Geburtsnamen

Sollten sich die Eheleute nicht scheiden lassen wollen, jedoch zu ihrem alten Geburtsname wieder zurückkehren wollen, ist dies nicht möglich. Sie können ihren Geburtsnamen nur dann wieder erhalten, wenn sie sich auf keinen gemeinsamen Ehenamen festgelegt hatten.

Einbennenung des Kindes

Oft möchte der Elternteil, der seinen Geburtsnamen wieder annimmt auch, dass das Kind ebenfalls dessen Geburtsnamen annimmt. Dies ist jedoch nicht möglich. Lediglich bei einer Wiederverheiratung kann eine Übernahme des neuen Familiennamens stattfinden, in der Regel jedoch nur, wenn der andere Elternteil zustimmt.

Die Kosten für eine Namensumbenennung sind beim Standesamt zu erfragen.

 

Rechte an Wohnung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Rechte an Wohnung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Rechte an Wohnung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Foto: aboutpixel.de /Lasse Kristensen

Bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften stellt sich immer wieder das Problem, wenn sich die Partner trennen, was dann aus der gemeinsamen Wohnung wird, sei es, dass die Wohnung angemietet ist, oder aber einem zum Eigentum gehört.

Nur ein Mieter

Hat nur ein Partner die Wohnung gemietet, stellt sich das Problem, ob dieser Mieter dann einfach seinen Lebenspartner aus der Wohnung weisen kann. Dies ist dann nicht möglich, wenn der andere Partner ebenfalls Besitzer der Wohnung ist, was nicht mit dem Eigentum zu verwechseln ist. Mitbesitz wird in der Regel angenommen, wenn der andere Partner auch einen Schlüssel für die Wohnung hat. Wenn der Mieter der Wohnung nunmehr den anderen nicht mehr in die Wohnung hineinlässt, beispielsweise, weil er das Schloss ausgetauscht hat, dann kann der andere im Wege des Einstweiligen Rechtsschutzes beantragen, den Mitbesitz wieder einzuräumen, zumindest für eine begrenzte Zeit.

Lebensgefährte ist Eigentümer der Wohnung

Für den Fall, dass einer der Lebensgefährten nicht  Mieter sondern Eigentümer der Wohnung ist, gilt das zuvor gesagte, d.h. der Eigentümer der Wohnung kann dem anderen den Zutritt der Wohnung nicht verwehren, wenn dieser selbst einen Schlüssel der Wohnung besitzt, oder anderweitig dokumentiert ist, dass er Mitbesitzer der Wohnung ist.

Beide Parteien sind Mieter

Wenn beide Parteien Mieter der Wohnung sind, haftet auch derjenige weiter für die Miete, der ausgezogen ist, weil sich an dem Vertragsverhältnis zum Vermieter nichts ändert. Allerdings hat  der Partner gegen den anderen einen Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung. Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung des Gesellschaftsrechts.

Zuzug von Partner in Wohnung

Zuzug von Partner in Wohnung

Zuzug von Partner in Wohnung

Foto: aboutpixel.de /Mark Chambers

Ist ein Lebensgefährte der alleinige Mieter einer Wohnung, so stellt sich oft die Frage, ob der Lebenspartner ohne weiteres nach Anmietung der Wohnung auch in die Wohnung ziehen darf.

Nur mit Einverständnis

Wenn der Lebenspartner dauerhaft mit in die Wohnung ziehen möchte, darf er dies nicht ohne Einverständnis des Vermieters.

Berechtigtes Interesse des Mieters

Gemäß § 553 BGB kann der Mieter vom Vermieter jedoch verlangen, dass er die Erlaubnis erteilt, dass ein Teil des Wohnraumes einem Dritten zum Gebrauch überlassen wird, wenn nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse für den Mieter besteht.

Gemeinsamer Haushalt

Ein solches berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, bei der Aufnahme eines Lebensgefährten zur Bildung oder Fortführung eines auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalts. Ein gesunkenes Einkommen wäre ebenfalls ein Grund.

Versagungsgründe

Die Erlaubnis muss nicht erteilt werden, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

Angemessene Mieterhöhung

Der Vermieter kann dann eine angemessene Mieterhöhung verlangen. Der Mieter muss dem zustimmen. Verweigert der Mieter die Zustimmung, liegt ein sonstiger Grund vor, die Zustimmung aufseiten des Vermieters zu verweigern.

Sorgerecht des nichtverheirateten Vater

Sorgerecht des nichtverheirateten Vater

Sorgerecht des nichtverheirateten Vater

Foto: aboutpixel.de /Mark Chambers

Nach der bisherigen Rechtslage hatte die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes automatisch das alleinige Sorgerecht, ein gemeinsames Sorgerecht kam nicht in Frage, wenn die Mutter dies nicht wollte.

Geänderte Rechtslage seit 2013

Seit Mai 2013 hat sich diese Rechtslage geändert. Der Vater kann nunmehr vor Gericht einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts auch auf ihn stellen. Dazu bedarf es nicht der Zustimmung der Mutter. Das Verfahren, in dem das Familiengericht dann über den Antrag entscheiden soll, soll beschleunigt werden.

Übertragung darf Kindeswohl nicht widersprechen

Das Familiengericht überträgt das Sorgerecht auch auf den Vater, falls dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Falls die Mutter keine Gründe vorträgt, die gegen eine Übertragung des Sorgerechts sprechen und auch sonst keine Gründe ersichtlich sind, besteht die Vermutung, dass die Übertragung des Sorgerechts nicht dem Kindeswohl widerspricht. Die Mutter hat in der Regel 6 Wochen Zeit gegen die Übertragung des Sorgerechts Gründe vorzubringen.

Stärkung der Rechte der Väter

Durch dieses vereinfachte und beschleunigte Verfahren, sind die Rechte der Väter auf Übertragung des Sorgerechts erheblich ausgeweitet worden. Die Gründe, die die Mutter gegen die Übertragung des Sorgerechts vorbringt, müssen erheblich sein, und entsprechen in etwa der Gründen, die dafür sprechen, dem Vater das gemeinsame Sorgerecht zu entziehen.