Vermieter reagiert nicht auf Mietminderung
Vermieter rührt sich nicht
Falls der Vermieter einen vom Mieter angezeigten Mangel nicht oder nicht komplett beseitigt, steht dem Mieter neben dem Minderungsrecht noch die Möglichkeit offen, einen weiteren Teil der Miete einbehalten, um noch mehr Druck auf den Vermieter auszuüben. Diesen Teil der Miete muss der Mieter dem Vermieter jedoch zurückbezahlen, sobald der Mangel behoben ist. Dies gilt nicht für die eingehaltene Miete wegen Mietminderung.
Handwerker selbst beauftragen
Falls dies alles nichts nutzt, kann der Mieter selbst Handwerker beauftragen, um den Mangel zu beseitigten. Wenn dem Mieter dafür die nötigen finanziellen Mittel fehlen, kann er vom Vermieter sogar einen Vorschuss für die Handwerkerarbeiten verlangen. Der Mieter sollte jedoch bei der Auswahl der Handwerker und deren Kosten Vorsicht walten lassen. Möglicherweise beruft sich der Vermieter darauf, dass er die Arbeiten hätte günstiger ausführen lassen können