Psychosoziale Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung

Foto: picjumbo.com/ VIKTOR HANACEK

Die Psychosoziale Prozessbegleitung gibt es noch nicht sehr lang. Sie ist eine besondere Form der Zeugenbegleitung vor allem für besonders schutzwürdige Verletzte von Straftaten. Psychosoziale Prozessbetreuerinnen sollen Opfer von schweren Straftaten bereits im Ermittlungsverfahren begleiten. Sie dürfen an allen Vernehmungen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht teilnehmen. Sie informieren u.a. über den formalen Ablauf des Verfahrens und die mögliche Dauer des Verfahrens, über die Rechte und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen, über Unterstützungsmöglichkeiten für Beratung und Therapie. Sie unterstützen bei Formalitäten im Zusammenhang mit dem Verfahren, dem Abbau von Ängsten und Befürchtungen, bei der Vermittlung ins weitere Hilfesystem und auch bei Fragen und Anliegen nach Beendigung des Verfahrens.

Die Psychosozialen Prozessbegleiterinnen dürfen keine rechtliche Beratung leisten, dazu müsste sich die betroffene Person an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden. Wer Opfer einer schweren Straftat geworden ist, kann in vielen Fällen eine kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung beigeordnet bekommen. Dies gilt auch oft für die Beiordnung von Rechtsanwältinnen.

Der Antrag auf eine Beiordnung kann bereits ab dem Zeitpunkt der Anzeige einer Straftat gestellt werden. Wenn die Voraussetzungen für die Beiordnung vorliegen, werden die Kosten für die psychosoziale Prozessbegleitung vom Staat gezahlt.

Über die Beiordnung entscheidet das zuständige Gericht.

Die psychosozialen Prozessbeleiterinnen müssen in ihrem Beruf bestimmte Mindestanforderungen genügen.