Coronakrise und häusliche Gewalt

Coronakrise und häusliche Gewalt

Foto: picjumbo.com/ VIKTOR HANACEK

Keine erhöhten Fallzahlen

Immer wieder liest man in der Zeitung oder hört es in den Nachrichten, dass man in der Coronakrise befürchtet, dass die Anzahl der häuslichen Gewalttaten steigt. Aus anwaltlicher Sicht kann derzeit nicht bestätigt werden, dass es einen Anstieg von häuslicher Gewalt gibt. Auf Nachfrage bei der örtlichen Polizei kann auch hier nicht von einer Erhöhung von Fällen häuslicher Gewalt gesprochen werden.

Anwaltliche Hilfe suchen

Unabhängig von der Anzahl der Fälle von häuslicher Gewalt ist es jedoch ratsam, sich anwaltliche Hilfe zu holen. So kann unter Umständen bereits ein Gespräch zu einer Entlastung und gleichzeitigen Stärkung der betroffenen Frau führen. Weitere Möglichkeiten wären, dass die Polizei darüber informiert wird, dass in einem bestimmten Haushalt häusliche Gewalt stattfindet, damit bei einem eventuellen Einsatz die Polizei so schneller auf die Situation reagieren kann.

Aufforderung an den Täter

Eine andere Möglichkeit ist die, dass der Täter ein anwaltliches Schreiben erhält, wonach er aufgefordert wird, bestimmte Handlungen zu unterlassen oder sich von der betreffenden Frau fernzuhalten. Dies kann bei bestimmten Tätertypen, wenn auch nicht so häufig, zu einem Umdenken führen.

Gewaltschutzanordnung

Man kann, am auch besten durch einen Rechtsanwalt bzw. Rechtanwältin, eine sogenannte Gewaltschutzanordnung in einem Eilverfahren beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dieser Antrag beinhaltet ein sogenanntes Kontakt- und Näherungsverbot, oder man beantragt eine Wohnungszuweisung.

Dies sind alles Beispiele für Handlungsmöglichkeiten. Ob eine oder mehrere dieser Möglichkeiten in Frage kommen, ist in einem Gespräch zu erarbeiten und immer am individuellen Fall, vor allem dem Interesse der betroffenen Frau, auszurichten.