Hund und Katze bei der Scheidung

Hund und Katze bei der Scheidung

Foto: picjumbo.com/ VIKTOR HANACEK

Wenn Paare sich trennen, stellt sich immer wieder die Frage, für den Fall, dass Haustiere vorhanden sind, wer darf oder sollte das Haustier behalten. Eine gesetzliche Reglung gibt es darüber nicht.

Tiere als Hausrat

Man könnte allenfalls Haustiere dem Hausrat zuordnen. Einfach ist die Entscheidung dann, wenn das Tier im Alleineigentum einer Partei steht, dann steht auch dieser Partei das Tier zu. Falls dies nicht der Fall ist, wird nach den Grundsätzen der Aufteilung des Hausrates gehandelt. Dies bedeutet, dass nach den Grundsätzen der Billigkeit entschieden wird. In der Regel werden dabei Gründe herangezogen, die vernünftigerweise dafür sprechen, welcher Partner das Tier oder die Tiere erhält. Ein Aspekt wäre die Versorgung des Tiers. Wer hat beispielsweise unter beruflichen Aspekten eher die Möglichkeit sich ausreichend um das Tier zu kümmern. Ein weiterer Aspekt wäre die räumliche Möglichkeit der Unterbringung eines Tiers oder aber auch der Erhalt der gewohnten Umgebung für das Tier.

Umgang mit dem Haustier

Inwieweit dem anderen Partner ein Umgangsrecht beispielsweise mit dem Hund zusteht, ist gesetzlich ebenfalls nicht geregelt. Jedenfalls sind die gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Kindern nicht übertragbar. Nur sehr vereinzelt gibt es hierzu eine Rechtssprechung. Am einfachsten  wäre es, wenn dem anderen Partner ein Umgangsrecht freiwillig eingeräumt wird, wenn dieser ebenfalls eine sehr enge Beziehung zu dem Tier hatte.