Allgemeines zum Nachbarrecht

Nachbarrecht

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Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt (Schiller)

Die Eigentümer von Grundstücken haben grundsätzlich sehr weitgehende Rechte, wie sie mit ihrem Eigentum verfahren. Dies führt zwangsläufig dazu, dass es häufig zu Kollisionen der Rechte von Grundstückseigentümern untereinander kommt. Um diese Streitigkeiten einer Lösung zuzuführen, gibt es das sogenannte Nachbarrecht, welches sich in verschiedenen Gesetzen findet. Die Gründe weshalb sich Nachbarn streiten sind sehr vielfältig. So können der Anblick von Gartenzwergen, der Grillqualm, der Partylärm oder überhängende Zweige den Zorn des Nachbarn hervorrufen. Die deutsche Justiz ist mit ca. einer halben Millionen Rechtsstreitigkeiten beschäftigt, wobei auf die Hälfte der Streitigkeiten auf Geräuschbelästigungen zurückzuführen sind.

Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz

Eines der wichtigsten Gesetze in diesem Bundesland ist das Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz. So sind dort Regeln beispielsweise über die Beschaffenheit der Nachbarwand und dem Errichten der Grenzwand zu finden. Weitere wichtige Regelungen sind dort festgelegte Grenzabstände für Pflanzen. In den dortigen Regelungen ist genau festgelegt, welche Pflanze in welchem Abstand zum Nachbargrundstück gepflanzt werden darf. Wichtig ist dabei zu beachten, dass 5 Jahre nach der Anpflanzung die Rechte auf Beseitigung der Pflanze erlöschen.

Lärmschutzvorschriften

Wie bereits dargestellt, sind Streitigkeiten über Geräuschbelästigungen, die am häufigsten vorkommenden Streitigkeit zwischen Nachbarn. Hierzu gibt es einige Gesetze und Verordnungen. So kann beeinträchtigender Lärm als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Benutzen eines Rasenmähers ist der der Rasenmäherlärmverordnung geregelt. Zudem gibt es Lärmrichtwerte in verschiedenster Form. Dabei kommt es neben der Lärmmessung auch auf weitere einzelfallbezogene weitere Kriterien an, die darüber bestimmen, ob die Geräusche subjektiv wesentlich beeinträchtigend sind.

Schiedsgerichtliches Verfahren

Wenn Streitigkeiten unter Nachbar, nicht außergerichtlich beigelegt werden können, ist es erforderlich vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens sich zunächst an den örtlichen Schiedsmann zu wenden, um zu erreichen, dass sich die Parteien außergerichtlich einigen. Zu diesem Zwecke werden die Parteien vom Schiedsmann zu einem Termin geladen, in dem der Schiedsmann versucht, zwischen den Parteien eine Einigkeit herzustellen. Gelingt dies, ist ein gerichtliches Verfahren entbehrlich. Scheitern jedoch die Verhandlungen, steht der Weg zu den Gerichten offen. Voraussetzung für eine Klage vor einem Gericht ist dann, dass man eine Erfolglosigkeitsbescheinigung des Schiedsmannes über den gescheiterten Einigungsversuch vorlegt. Unterlässt man dies, ist die Klage bereits aus formellen Gründen abzuweisen, ohne dass es auf deren Inhalt ankommt.