Kindesunterhalt – Höhe der Beträge ab 01.01.2016

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2016

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Die Berechnung von Unterhaltsansprüchen richtet sich vor allem nach der Düsseldorfer Tabelle. Sie hat keinen Gesetzescharakter, sie dient jedoch in den meisten Fällen als eine Art Richtlinie. Die Düsseldorfer Tabelle wird in regelmäßigen Abständen unter anderem unter  Beteiligung aller Oberlandesgerichte überarbeitet, was meist eine Erhöhung der Beträge zur Folge hat. So wurden zum 01.01.2015 die Selbstbehalte erhöht. Selbstbehalt ist der Betrag, dem der Unterhaltsschuldner zur eigenen Verfügung verbleiben muss. Die Höhe des Selbstbehalts ist angelehnt an die Leistungen für Hilfeempfänger. Dazu erfolgt ein Aufschlag in Höhe von 10 %, für Vergünstigungen, die der Hilfeempfänger ansonsten noch erhält, die vom Unterhaltsschuldner jedoch vom Selbstbehalt zu leisten sind.

Höhe des Selbstbehalts

Die Höhe des Selbstbehalts wird ebenfalls beeinflusst durch den Umstand, ob der Unterhaltsschuldner erwerbstätig ist oder nicht, und wem er Unterhalt zu leisten hat,  z.B. einem Kind,  dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten oder den Eltern. Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und volljährigen Kindern ist zum 01.01.2015 von 1.000,00 € auf 1.080,00 € erhöht worden. Eine Erhöhung fand auch bei den anderen Selbstbehalten statt.

Erhöhung der Tabelleneinträge

Zum 01.08.2015 ist dann der Tabellenunterhalt für Kinder erhöht worden. Zum 01.01.2016 wurde dieser Tabellenunterhalt abermals erhöht. Für Kinder bis 5 Jahre wurde der Mindestunterhalt um 7,00 € auf 335,00 €, für Kinder von 6 bis 11 Jahren wurde er um 8,00 € auf 384,00 € erhöht und für Kinder ab 18 Jahren wurde er um 12,00 € auf 516,00 € erhöht. Für Kinder, die einen eigenen Hausstand haben wurde der Unterhalt von 670,00 € auf 735,00 € erhöht.

Errechnung nach dem Einkommen

Die Errechnung des Unterhalts erfolgt nach dem zugrundeliegenden Einkommen des Unterhaltsschuldners. Die Tabelle ist dabei in 10 Einkommensgruppierungen eingeteilt. Neben dem Mindestunterhalt wurden in den neun weiteren Einkommensgruppen ebenfalls die Tabellenbeträge erhöht.

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