Kindesunterhalt – Höhe der Beträge ab 01.01.2016

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2016

Foto: aboutpixel.de/Mark Chambers

Die Berechnung von Unterhaltsansprüchen richtet sich vor allem nach der Düsseldorfer Tabelle. Sie hat keinen Gesetzescharakter, sie dient jedoch in den meisten Fällen als eine Art Richtlinie. Die Düsseldorfer Tabelle wird in regelmäßigen Abständen unter anderem unter  Beteiligung aller Oberlandesgerichte überarbeitet, was meist eine Erhöhung der Beträge zur Folge hat. So wurden zum 01.01.2015 die Selbstbehalte erhöht. Selbstbehalt ist der Betrag, dem der Unterhaltsschuldner zur eigenen Verfügung verbleiben muss. Die Höhe des Selbstbehalts ist angelehnt an die Leistungen für Hilfeempfänger. Dazu erfolgt ein Aufschlag in Höhe von 10 %, für Vergünstigungen, die der Hilfeempfänger ansonsten noch erhält, die vom Unterhaltsschuldner jedoch vom Selbstbehalt zu leisten sind.

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