Nebenklageverfahren und Gewaltschutz

Nebenklageverfahren und Gewaltschutz

Foto: aboutpixel.de/Tony Hegewald

Wenn es um Gewaltschutz geht, ist in diesem in diesem Zusammenhang meist auch vom Nebenklageverfahren die Rede. Bei Erlass eines Beschlusses nach dem Gewaltschutzgesetz, welcher in der Regel ein Kontakt- und Näherungsverbot enthält, sowie ein Verbot bestimmte Handlungen vorzunehmen, macht sich derjenige, gegen den der Beschluss ergangen ist, nach dem Gewaltschutzgesetz strafbar, wenn er gegen den Beschluss verstößt, d.h. also entgegen dem Beschluss z.B. Kontakt zu der Antragstellerin aufnimmt.

Verstoß gegen den Gewaltschutzbeschluss

Ein solcher Verstoß kann zu einem Ermittlungsverfahren und letztendlich zu einem Strafprozess führen. Oft stehen in Zusammenhang mit der Gewaltschutzanordnung auch Straftaten, wie beispielsweise Körperverletzung oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die unter anderem zu der Gewaltschutzanordnung geführt haben.

Anschluss als Nebenklägerin

All diese Taten berechtigen die Antragstellerin sich als Nebenklägerin in einem eventuellen Strafverfahren anzuschließen. Das hat den Vorteil, dass die Antragstellerin, die meistens als Zeugin auftritt, in der Regel über ihren Rechtsanwalt aktiv am Verfahren teilnehmen kann, wie z.B. Fragen stellen, Anträge stellen und Ähnliches. Zudem hat es den weiteren Vorteil, wenn die Antragstellerin als Nebenklägerin durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten ist, dass sie nicht allein ist bei Gericht. Oftmals ist nämlich die Nebenklägerin unangenehmen Fragen, vor allem des Verteidigers des Angeklagten ausgesetzt, was dazu führen kann, dass die Nebenklägerin sich dann zum zweiten mal als Opfer fühlt und unter Umständen retraumatisiert ist.

Kosten der Nebenklage

Bei einer Verurteilung des Angeklagten muss in der Regel der Verurteilte die Kosten des Anwalts der Antragstellerin bzw. Nebenklägerin tragen.

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