Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen Instanbuler Konvention

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Istanbuler Konvention

Am 11. Mai 2011 hat der Europarat (Erklärung s.u.) das sog. Istanbuler Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zur Unterschrift ausgelegt. Hierin verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten sämtliche diskriminierende Vorschiften abzuschaffen, die Hilfsangebote für Frauen zu verbessern und die Gewalttaten der Artikel 33 ff. des Übereinkommens ausdrücklich unter Strafe zu stellen. Die Einhaltung wird von einer Expertenkommission überwacht. Inzwischen haben 43 Mitgliedsstaaten des Europarates das Abkommen unterzeichnet. Dazu zählt auch Deutschland als eines von 13  Gründungsmitgliedern.

Deutschland hat die Konvention noch nicht ratifiziert

Damit dieses Übereinkommen in Kraft treten kann, muss es jedoch ratifiziert werden, d.h. es muss eine Erklärung erfolgen, wonach dieses Übereinkommen für den jeweiligen Staat völkerrechtlich auch verbindlich ist. Eine Ratifizierung durch Deutschland hat bisher noch nicht stattgefunden, so dass diese Vereinbarung hier kein geltendes Recht darstellt.

Europäische Union kann Abkommen abschließen

Die Europäische Union ist selbst befugt, Abkommen abzuschließen, so dass sie letztendlich selbst die Istanbuler Konvention unterzeichnen und auch ratifizieren kann, damit diese dann innerhalb der Grenzen der Europäischen Union Geltung haben kann. Im November 2016 wurde durch die Europäische Union die Zustimmung zu dieser Konvention erklärt. Allerdings steht noch die Ratifizierung aus. Eine Mehrheit der Europäischen Union möchte diese Konvention auch ratifizieren. Doch sperren sich bisher noch 14 Mitgliedsstaaten gegen die Ratifizierung. Dazu gehört auch die Bundesrepublik Deutschland

(Dies ist eine am 5. Mai 1949 gegründete europäische Organisation, die zur Zeit 47 Staaten umfasst. Sie ist losgelöst von der Europäischen Union. Seine Aufgabe ist vor allem die Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten zu fördern, im Bereich des wirtschaftlichen aber auch des sozialen Fortschritts. Sein Sitz befindet sich in Straßburg. Eines seiner wichtigsten Abkommen ist die Europäische Menschenrechtskonvention. Über deren Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg)