Gewaltschutz

Gewaltschutzrecht

Foto: aboutpixel.de/Mark Chambers

Gewaltschutz bei Gewalt in engen häuslichen Beziehungen

Wenn Sie Opfer einer Gewalttat oder von Stalking innerhalb einer engen sozialen Beziehung geworden sind, haben Sie mehrere Möglichkeiten Schutz zu erlangen. Eine dieser Möglichkeiten ist der juristische Schutz. So besteht die Möglichkeit beispielsweise einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dort kann man sich juristisch über die weitere Vorgehensweise beraten lassen. Für den Fall, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen, können Sie den Rechtsanwalt bitten, einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Die Kosten für die Beratung werden dann vom Staat übernommen.

Handlungsmöglichkeiten im Gewaltschutz

In dem Beratungsgespräch wird dann überlegt, wie man weiter vorgeht. Dies hängt von der jeweiligen Situation ab. Manchmal kann es ausreichen, wenn man dem Gewalttäter oder den Stalker anschreibt, und ihn auffordert sein Tun zu unterlassen. Auch besteht die Möglichkeit, die Polizei zu informieren, damit diese dann den Täter einmal auf sein Tun anspricht, und dieser sieht, dass sein Verhalten durchaus beobachtet wird, und die Frau nicht alleine da steht. Ob die Polizei dies macht, steht jedoch in ihrem Ermessen. Sollte diese Maßnahmen nicht als ausreichend angesehen werden, so besteht auch die Möglichkeit gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch hier kann bei knappen finanziellen Mitteln staatliche Hilfe in Form von Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Neben den finanziellen Voraussetzungen muss für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe auch die Erfolgsaussicht des Antrages gegeben sein.

Eilantrag bei Gericht

In diesem Antrag, der in der Regel ein Eilantrag ist, wird ein Kontakt- und Näherungsverbot beantragt. Wenn der Antrag positiv beschieden wird, darf der Täter dann keinen Kontakt mehr zu der Antragstellerin aufnehmen und sich ihr auch nicht nähern. Wenn der Täter sich nicht daran hält, kann man die Festsetzung eines Ordnungsgeldes beantragen oder aber diesen Verstoß bei der Polizei zur Anzeige bringen, da er sich mit einem Verstoß gegen die Anordnung strafbar macht.

Benachrichtigung Polizei

Falls schnelle Hilfe erforderlich ist, besteht selbstverständlich immer auch die Möglichkeit die Polizei zu rufen.

Selbst Abstand zum Täter halten

Wichtig ist vor allem, dass die Person, die ein Kontakt- und Näherungsverbot erreichen möchte, sich vom Täter fern hält. Zwar gibt es insoweit kein Verbot, jedoch macht diejenige sich unglaubwürdig, mit der Folge, dass sich der Täter ermuntert fühlt wieder Kontakt aufzunehmen.

Besondere Regelung für gemeinsame Kinder

Eine Besonderheit besteht vor allem dann, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Falls noch ein Kontakt zu dem anderen Elternteil besteht, muss insoweit noch zusätzlich eine spezielle Regelung getroffen werden

Leitfaden Gewalt in engen sozialen Beziehungen und Stalking