Allgemeines zum Zivilrecht

Zivilrecht

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Das allgemeine Zivilrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Zum Zivilrecht gehören neben dem Mietrecht und dem Familienrecht – Rechtsgebiete in denen ich ohnehin tätig bin – auch noch weitere Rechtsgebiete, wie beispielsweise weitere Vertragsarten, wie das Kaufvertragsrecht, Darlehens-vertragsrecht, Pachtvertragsrecht, Werkvertragsrecht, um nur einige Vertragsarten exemplarisch zu nennen. Neben den verschiedenen Vertragsarten ist im Bürgerlichen Gesetzbuch auch das Sachenrecht für mobile Sachen als auch das Sachenrecht für immobile Dinge, d.h. also das Grundstückrecht geregelt. Weiter ist auch das Erbrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergeschrieben.

Deliktische Ansprüche

Neben den vertraglichen Regelungen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch auch der sogenannte Deliktische Anspruch geregelt. Das bedeutet, dass man einen Schadenersatzanspruch geltend machen kann, falls jemand ein Rechtsgut eines anderen, wie z.B. das Eigentum, die Gesundheit oder ein sonstiges Recht verletzt.

Geltendmachung und Abwehr von Forderungen

Meine Schwerpunkte im allgemeinen Zivilrecht sind neben dem Mietrecht und dem Familienrecht die Geltendmachung als auch die Abwehr von Forderungen im weitesten Sinn. Diese Forderungen können darin bestehen, dass jemand aus einem Vertrag oder aus Delikt einen Schadensersatzanspruch geltend macht oder aber einen Herausgabeanspruch wegen der Herausgabe einer Sache. Eine Forderung kann auch darauf gerichtet sein, ein Tun oder aber ein Unterlassen zu fordern oder aber einen anderen zur Abgabe einer Erklärung zu bewegen.

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