Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss

Foto: aboutpixel.de/Thomas Weißenfels

Kinder eines alleinerziehenden Elternteils haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Höhe Unterhaltsvorschuss

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist an die Höhe des Mindestunterhalts und des Kindergeldes geknüpft.

Zahlung nur an Alleinerziehende

Unterhaltsvorschuss wird nur an alleinerziehende Eltern gezahlt, weil die Lebenssituation von alleinerziehenden Eltern ohnehin erschwerten Bedingungen unterliegt. Erhält der alleinerziehende Elternteil, dann von dem Unterhaltsschuldner nur sehr unregelmäßig oder gar keinen Kindesunterhalt, hat der alleinerziehende Elternteil die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Dieser wird in der Regel beim Jugendamt beantragt.

Zahlung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres max. 72 Monate

Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, längstens jedoch für einen Zeitraum von 72 Monaten. Eine Einkommensgrenze gibt es für den alleinerziehenden Elternteil nicht. Das Jugendamt versucht dann den geleisteten Unterhalt beim Unterhaltsschulder wiederzubekommen, wenn dieser entsprechend leistungsfähig ist.

145,00 € bzw. 194,00 €

Der Unterhaltsvorschuss für ein Kind bis zu 5 Jahren beträgt im Monat 145,00 € und für ein Kind von 6 bis 11 Jahren 194,00 €.

 

Nähere Informationen