Unterhalt für Volljährige bei Erwerbsminderung

Unterhalt für Volljährige bei Erwerbsminderung

Foto: aboutpixel.de/Mark Drebinger

Volljährige, die voll und auf Dauer erwerbsgemindert sind, sind nicht darauf beschränkt, gegenüber ihren Eltern Unterhalt geltend zu machen. Sie haben vielmehr nach SGB XII Anspruch auf Grundsicherung, auch wenn sie noch zu Hause wohnen. Die Höhe der Leistung entspricht den allgemeinen Sätzen der Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt. Dieser Satz beträgt ab 2016 404,00 €.

Einkommensanrechnung der Eltern nur über 100.000 €

Dazu können noch weitere Leistungen kommen, die speziell mit der Behinderung in Zusammenhang stehen. Da die Leistung nach SGB XII eine sekundäre Leistung darstellt, muss geprüft werden, ob der Antragsteller bedürftig ist. Soweit der Antragsteller eigene Einkünfte hat, werden diese auf die Leistungen nach SGB XII angerechnet. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen des SGB XII, bis auf den Umstand, dass die Eltern des Antragstellers nur dann zur Unterhaltszahlung herangezogen werden, wenn das Einkommen der Eltern insgesamt 100.000,00 € überschreitet.