Die Unterhaltspflicht des gesetzlichen Vaters

Die Unterhaltspflicht des gesetzlichen Vaters

Foto: aboutpixel.de/Mark Chambers

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem gesetzlichen und dem biologischen Vater.

Gesetzlicher Vater ist unterhaltspflichtig

Der biologische Vater ist der Vater, der das Kind gezeugt hat. Der gesetzliche Vater ist der Vater, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet war, der die Vaterschaft anerkannt hat oder wenn die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Er ist seinem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.

Anfechtung der Vaterschaft

Wenn Zweifel an der Vaterschaft bestehen, dann kann der gesetzliche Vater sein Vaterschaft anfechten. Dies muss dann innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem der gesetzliche Vater von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen. Erst wenn die Vaterschaft wirksam angefochten worden ist, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt.

Anfechtung durch volljähriges Kind

Wenn der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Kindes die Vaterschaft nicht rechtzeitig angefochten hat, so kann das Kind nach dem Eintritt der Volljährigkeit selbst anfechten.