Umgangsrecht beim Wechselmodell

Umgangsrecht beim Wechselmodell

Foto: picjumbo.com/ VIKTOR HANACEK

Oftmals ist das Umgangsrecht eines Elternteils so geregelt, dass das Kind, je nach Alter, alle 14 Tage beim anderen Elternteil verbringt, in der Regel von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend. Dies hat der Gesetzgeber zwar so nicht vorgesehen, es gibt insoweit keine Regelung, die Gerichte wenden den Umgangsrhythmus jedoch häufig so an oder er wird zwischen den Parteien so vereinbart.

Wechselmodel

Nunmehr gibt es aber auch die Möglichkeit, dass das Kind einige Tage bei der Mutter verbringt und dann einige Tage beim Vater jeweils im Wechsel, sei es wochenweise oder tageweise. Aus Sicht der Verfasserin ist dieses Modell nur dann eine gute Lösung, wenn unter anderem die Verständigung zwischen den Elternteilen einigermaßen gut funktioniert, und dieses Modell keine große Veränderung in der Betreuung des Kindes mit sich bringt, ansonsten besteht die Gefahr, dass die Kinder unter dieser Art des Umgangs leiden.

Entscheidung des BGH

Allerdings hatte der BGH kürzlich entschieden, dass das Gericht das Wechselmodell auch dann anordnen kann, auch wenn es nicht dem Willen eines Elternteils entspricht, solange des dem Kindeswohl dient.