Neue Düsseldorfer Tabelle 01.01.2018

Neue Düsseldorfer Tabelle 2018

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Ab Januar 2018 gibt es wieder eine neue Düsseldorfer Tabelle. Es ergeben sich Erhöhungen zwischen 5 % und 8 % beim Unterhalt. Der Unterhalt für Volljährige hat sich nicht geändert. Neben der Anhebung der Unterhaltsbeträge für Minderjährige, findet auch eine Änderung der Einteilung der Einkommensgruppen statt. Die untere Einkommensgrenze liegt nunmehr statt bis 1.500,00 € bei 1.900,00 €. Die obere Einkommensgrenze endet nunmehr bei 5.500,00 € statt bei 5.100,00 €.

Entsprechend hat sich auch der Mindestunterhalt geändert, dieser ist auch für die Zahlung von Unterhaltsvorschuss von Bedeutung. Die monatlichen Leistungen sind insoweit wie nachfolgend zu berechnen:

  1. Altersstufe 348,00 € abzgl. Kindergeld 194,00 € = 154,00 €
  2. Altersstufe 399,00 € abzgl. Kindergeld 194,00 € = 205,00 €
  3. Altersstufe 467,00 € abzgl. Kindergeld 194,00 € = 273,00 €

Das Kindergeld ist nur dann komplett in Abzug zu bringen, wenn der allein stehende Elternteil Anspruch auf das voll Kindergeld hat.